Zum ersten Mal Rasterzeugnisse


Erläuterungen zu den kompetenzorientierten Rasterzeugnissen

Liebe Eltern,

wie Ihnen bereits mitgeteilt, haben sich die Lehrerkonferenz, die Schulpflegschaft und der Eilausschuss dafür ausgesprochen,  auch an unserer Grundschule Oberwiehl kompetenzorientierte Rasterzeugnisse auszugeben. In den letzten Monaten hat das Kollegium sich fortgebildet und intensiv an der Erstellung der schuleigenen Rasterzeugnisse gearbeitet.

Mit Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im Schuljahr 2017/18 erhalten die Schülerinnen und Schüler der dritten Schuljahre nun zum ersten Mal ein sogenanntes kompetenzorientiertes Rasterzeugnis mit Noten.

Hierzu möchte ich Ihnen gerne noch einige Erläuterungen geben, damit Ihnen die Orientierung und das Verständnis leicht fallen.

Das Zeugnis für die Klasse 3 enthält, wie schulrechtlich vorgegeben, Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten, Aussagen zu einzelnen Fächern (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch) sowie die dazugehörigen Noten für alle Fächer.

Die Zeugnisaussagen sind auf Grundlage der Lehrpläne für die Grundschule in NRW als Kompetenzen formuliert. Die Beurteilung des Kindes geschieht in den fünf Abstufungen: „stets/sicher“, „größtenteils“, „teilweise“, „noch zu unsicher“ oder „kaum/nie“.

Wenn Ihr Kind z.B. eine Kompetenz „stets/sicher“  beherrscht, dann liegt es mit dieser Kompetenz im oberen Leistungsfünftel. Wenn Ihr Kind eine Kompetenz nur in geringen Ansätzen erworben hat und noch viel Übungsbedarf hat, so bedeutet dies, dass die Leistungen weniger als 25% der erwarteten Leistungen betragen und mit den Worten „kaum/nie“ versehen sind.

Die Abstufungen einer einzelnen Kompetenz vermeiden bewusst die direkte Ableitung eines „Mittelwerts“ und sind nicht unbedingt einer Note zuzuordnen. Erst aus dem „Gesamtbild“ der Abstufungen zu den einzelnen Kompetenzen eines Faches wird dann gewichtend die Note ermittelt.

Das Fach Deutsch untergliedert sich auch weiterhin in drei Teilbereiche mit je einer Note. Die Gewichtung für die Gesamtnote Deutsch beträgt an unserer Schule: Sprachgebrauch 40%, Rechtschreiben 30% und Lesen 30%. 

Die sechste Spalte „keine Angabe“ bedeutet, dass der Teilbereich in diesem Halbjahr nicht behandelt wurde oder nicht beobachtet / bewertet werden konnte.

Unter jedem Fach befindet sich im Zeugnis ein Bemerkungsfeld (Bemerkungen zum Fach…). Hier kann die Lehrerin bei Bedarf zusätzliche Einträge machen, um die Leistungen in einem Bereich, aber auch Anstrengungen und individuelle Lernfortschritte oder sonstige Besonderheiten genauer zu beschreiben und zu vermerken.

Insgesamt muss bei der Leistungsbeurteilung immer berücksichtigt werden, dass Leistungen nie rein mathematisch beschrieben und verglichen werden können. 

Die Richtlinien der Grundschule in NRW betonen ausdrücklich, dass alle schulischen Leistungen (mündliche Mitarbeit, Vorträge, fachbezogene Unterrichtsergebnisse, schriftliche Arbeiten und Tests, Portfolios, praktische Übungen etc.…) des Kindes gleichwertig in die Leistungsbewertung einfließen. Individuelle Anstrengungen und Lernfortschritte werden immer mit beurteilt.

Wir hoffen sehr, dass die Kinder und Sie die erbrachten Leistungen anhand des Zeugnisses gut einschätzen und Übungsbedarfe daraus ableiten können.

Bei Fragen sprechen Sie bitte die Klassenlehrerin Ihres Kindes an, damit mögliche Missverständnisse vermieden werden.

Die Richtlinien und Lehrpläne, welche die verbindliche Grundlage unserer Neuentwicklung der Zeugnisse bildeten, finden Sie unter: 

 https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-grundschule/

 

Mit den besten Grüßen

 

N. Safarik-Rohr

(Schulleiterin)